Fraktionserklärung zur Zweckentfremdungsverbotssatzung von Wohnraum

Veröffentlicht am 29.06.2022 in Pressemitteilungen

Fraktionserklärung, SPD/Linke, 27.06.2022 zur Einführung der  Zweckentfremdungsverbotssatzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Brand,

sehr geehrte Herren Erster Bürgermeister Müller, Bürgermeister Köster und Stauber,

liebe Gemeinderatskollegen und -kolleginnen,

meine Damen und Herren,

Friedrichshafen gehört zu den 89 Kommunen Baden-Württembergs, bei denen  der Wohnungsmarkt in höchstem Maße angepannt ist.

Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Frau Dr. Hoffmeister-Kraut hat zur Linderung dieser eklatanten Wohnungsnot diesen 89 Kommunen (das sind gerade mal 8% aller 1101 Kommunen Baden-Württembergs) das Steuerungsintrument der Einführung einer  Zweckentfremdungsverbotssatzung an die Hand gegeben - und sie hat diese Kommunen auch ausdrücklich aufgefordert, dieses Instrument zu nutzen.

Friedrichshafens Geschichte ist seit über elf Jahrzehnten geprägt von anhaltender Innovation, dazu liegt es, wie wir wissen und genießen, am wunderschönen Bodensee. Friedrichshafen ist attraktiv, nicht nur für uns Einheimische und Friedrichshafen wird weiterhin wachsen, ja, um als Innovationsstadt prosperieren zu können, weiterhin wachsen müssen.

Die Bekämpfung der Wohnraumknappheit war, ist und wird deshalb eine, wenn nicht sogar die zentrale  Herausforderung für unser kommunalpolitisches Gestalten. Die Wohnraumknappheit führt dazu, dass für viele Bürger und Bürgerinnen unserer Stadt, ihre Wohnung nur kaum oder gar nicht bezahlbar ist.

Wir müssen deshalb mit allem Engagement auf verschiedensten Ebenen, Herr Müller Sie haben dies in ihrem Eingangsstatement beschrieben, alles tun, um weitere Entspannungen auf dem Wohnungsmarkt hinzubekommen. Mit der vor Jahren gestarteten Wohnraumoffensive haben wir uns auf den richtigen Weg gemacht, dieser Weg muss konsequent weiterverfolgt werden.

Wie in der Sitzungsvorlage aufgezeigt, müssen wir von einem aktuellen Leerstand von etwa 1940 Wohneinheiten ausgehen (und es ist sogar anzunehmen, dass nach der Zensus-Erhebung die angenommene Leerstandszahl nochmals höher sein wird). Dies können wir so nicht hinnehmen. Unseres Erachtens dürfen wir deshalb das vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellte Instrument der Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung nicht auslassen.

Wenn der direkte Effekt einer solchen Satzung die Größenordnung vom vergleichbaren Konstanz ergeben sollte, dann lohnt es sich doch bereits, aber wir können auch von einem erheblich größeren indirekten Effekt ausgehen.

Was meine ich damit?

Allein das Vorhandenseins des Zweckentfremdungsverbotes wird regulierend wirkend sein (wir haben dies ja im Vorfeld zu der aktuellen Diskussion zur Meldepflicht bei Einführung der EBC bereits wahrnehmen können). Wenn die Wohnungs- und Hauseigentümer und -eigentümerinnen wissen, dass sie ihr Haus nicht über lange Zeit leerstehen lassen dürfen oder ihre Wohnung nicht in eine Ferienwohnung umwandeln dürfen, dann wird doch die rechtschaffende Bürgerschaft mit Sicherheit dies auch zukünftig unterlassen.

Was wir einerseits sehen und sehr ernst nehmen, ist, dass die Einführung eines Zweckentfremdungsverbots ein Mehraufwand für die Verwaltung bedeutet. Verwaltungspersonal fehlt und ist schwer gewinnbar, die Aufgaben wachsen - da müssen stets auch Fragen bzgl. Umsetzbarkeit und Effektivität, im Sinne von Nachhaltigkeit, gestellt werden.

Wir sehen andererseits aber auch, dass mit der soeben beschlossenen Einführung der Kurtaxe eine Meldepflicht von Ferienwohnungsvermietungen einhergeht, diese wird zu mehr Transparenz bzgl. der Wohnraumnutzung führen, was wiederum synergetisch für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes genutzt werden kann!

(Und:) Was wir von der Verwaltung nicht erwarten und von unserem Selbstverständnis auch nicht wollen, ist, dass jeder Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot in polizeistaatlicher Manier, Herr Müller Sie sprachen von einer Verbotssatzung, verfolgt und geahndet werden wird. Vielmehr setzen wir, wie vorhin ausgeführt, bereits mit der Einführung des Zweckentfremdungsverbots auf einen indirekten Steuerungseffekt. Bei Missachtung des Zweckentfremdungsverbots soll die Stadtverwaltung aber selbstverständlich handlungs- und reaktionsfähig sein.

Die angedachte Schaffung einer zusätzlichen Personalstelle dürfte unseres Erachtens ausreichen, um eine Umsetzung mit den gewünschten Effekte erreichen zu können.

Die gemachten Erfahrungen sollen ausgewertet werden, um darauf aufbauend die jetzige Satzung in den nächsten Jahren weiterentwickeln und korrigieren zu können.

Die Fraktion SPD/ Die Linke wird mehrheitlich der Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung zustimmen.

Vielen Dank!

Werner Nuber

 

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